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Logopädie

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Hausbesuche

Je nach Verordnung und Entfernung bieten wir auch Hausbesuche an.

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Nach dem Arztbesuch erhalten Sie ein Rezept mit Verordnung einer Sprach-,Sprech-,Stimm- oder Schlucktherapie.

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Versicherung

Sind Sie gesetzlich versichert, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Als privat Versicherter müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, welche Leistungen übernommen werden.